Patienteninfo
Corona-Maßnahmen
In der Praxis gilt die FFP-2 Maskenpflicht. Im Falle einer Maskenbefreiung ist ein gültiger 3G-Nachweis mitzubringen.
Warteliste
Aufgrund der vielen Therapieanfragen sind unsere Therapieplätze derzeit ausgebucht. Wir können Sie bzw. Ihr Kind aber gerne bei uns auf die Warteliste aufnehmen. Für die verschiedenen Störungsbilder (wie z.B. Kindersprache oder Stimme) sind die Wartezeiten unterschiedlich lang. Je nach terminlicher Flexibilität Ihrerseits kann sich vormittags wesentlich früher ein freier Therapieplatz ergeben als nachmittags.
Vorgehensweise
Wir in der logopädischen Praxis arbeiten auf Refundierungsbasis mit den Krankenkassen, d.h. die Therapiekosten sind vorab zur Gänze von Ihnen zu bezahlen und einen Teil des Betrages bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse wieder zurück.
Voraussetzungen für die Rückverrechnung der logopädischen Therapie mit der Krankenkasse:
- Verordnung der logopädischen Therapie mittels Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder Facharzt
- Logopädischer Diagnostikbericht von Ihrer Logopädin
Mit den oben genannten Unterlagen können Sie anschließend um (chefärztliche) Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse ansuchen.
Für die Rückverrechnung der Therapiekosten sind
- Der bewilligte Überweisungsschein
- Die Honorarnote Ihrer Therapeutin und
- Die Zahlungsbestätigung
bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Für die Fortsetzung der Therapie ist ein neuer Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt einzuholen und vom Chefarzt bzw. bei der Krankenkasse zu bewilligen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung die Bewilligung zeitgerecht einzuholen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft um einen Zuschuss anzusuchen. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Annahme ins Behindertengesetz stellen. Den dafür notwendigen logopädischen Bericht bekommen Sie von Ihrer Logopädin ausgestellt.
Haben Sie einen positiven Bescheid erhalten, können die Restkosten (= Betrag nach Rückverrechnung mit der Krankenkasse) bei Ihrer Bezirkshauptmannschaft einreichen.
Hierfür benötigen Sie:
- Kopie der Honorarnote
- Beleg über den von der Krankenkasse refundierten Betrag (z.B. Kontoauszug)
Ein geringer Selbstbehalt bleibt dennoch bestehen.
Kosten
Die Therapiekosten richten sich nach den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes logopädieaustria für freiberuflich tätige LogopädInnen. In der Therapiezeit sind direkte Leistungen (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Vor- und Nachbereitungszeit, Elterngespräche, Bürokratische Tätigkeiten, Terminvereinbarungen) enthalten
Aktueller Tarif:
- 45 Minuten: 64,00€
- 60 Minuten: 85,00€
- Befunderhebung (90 Minuten): 85,00€
- Befunderhebung mit Videoanalyse (120 Minuten): 130,00€
Die Art und Dauer der Befunderhebung ist abhängig vom Störungsbild.
Pünktlichkeit
Es liegt in Ihrem Interesse zu den vereinbarten Terminen pünktlich zu sein, damit Sie die volle Therapiezeit in Anspruch nehmen können.
Absagen von Therapieeinheiten
Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen mindestens einen Tag vorher abgesagt werden. Nicht abgesagte Therapieeinheiten werden Ihnen zu 100% in Rechnung gestellt.